Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RS Zerspanungstechnik e.K.
Angebot, Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme der gelieferten Ware erkennt der Käufer oder Besteller unsere Verkaufsbedingungen an.
Maße, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wird.
Lieferung
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Lieferfristen, dennoch sind diese Lieferfristen unverbindlich.
Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% bzw. 1 Stück der Auftragsmenge bei Sonderteilen gelten als im Rahmen der bestellten Menge, Teillieferungen sind zulässig.
Lieferverzug setzt angemessene Frist- und Nachfristsetzung voraus und berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.
Lieferpreise und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise verstehen sich ab Lager bzw. Lieferwerk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Fracht und Verpackung.
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, sofern keine Festpreise ausdrücklich vereinbart wurden.
Zahlung sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug, innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Wechsel als Zahlungsausgleich werden nicht akzeptiert.
Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Abrufaufträge
Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen verpflichten den Besteller zur Abnahme der Teillieferungen binnen 12 Monaten. Bei Abrufaufträgen ohne feste Abruftermine gilt als späteste Abnahme der gesamten Abrufmenge die Frist von 12 Monaten ab Auftragsbestätigung. Erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten keine Abrufe, sind wir berechtigt, Teilmengen in vierwöchigen Abständen so zu liefern und zu berechnen, dass die letzte Teilrechnung am Ende der Jahresfrist erfolgt. Die Fälligkeit von Teilrechnungen unterliegt unseren Zahlungsbedingungen. Nimmt der Käufer die Ware auch nach Setzung einer Nachfrist nicht an, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 € netto zzgl. MwSt., bei Unterschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € netto + Mwst. erhoben.
Umtausch oder Warenrückgabe
Unberechtigte Rücklieferungen werden nicht akzeptiert oder mit einer Bearbeitungsgebühr 20% des Warenwertes netto + Mwst. belastet.
Versand und Gefahrübergang
Die Wahl der Versandart erfolgt ausschließlich nach unserem Ermessen, sofern keine Versandart ausdrücklich vereinbart und von uns bestätigt wurde. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Besteller über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers.
Mängelhaftung
Transportschäden sind sofort dem Frachtführer und uns schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen hat der Käufer oder Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Werden Mängel entdeckt, ist die Nutzung der Ware sofort einzustellen. Für vom Kunden nachgewiesene Mängel der Lieferung haftet der Lieferer nur in der Weise, dass er alle diejenigen Artikel unentgeltlich auszubessern oder nach seiner Wahl neu zu liefern hat, die innerhalb von 6 Monaten seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Die Mängel sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen und die betreffenden Artikel auf Verlangen zuzusenden. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung; für Materialmängel haftet der Lieferer nur insoweit, als er bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen. Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln endet unsere Mängelhaftung 12 Monate nach Gefahrübergang.
Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller, nach Verständigung mit dem Lieferer, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, trägt der Lieferer- soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Für die von uns gelieferten Waren leisten wir ausschließlich Gewähr entsprechend diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns bis zur Höhe der uns zustehenden Ansprüche bevorrechtigt abzuführen.
Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Firmensitz der RS Zerspanungstechnik in Meerbusch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Neuss, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß, sofern der Kunde „ Unternehmer“ im Sinne des §14 BGB ist. Ist der Kunde kein „Unternehmer“ im Sinne §14 BGB gelten die gesetzlich begründeten Gerichtsstände. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Meerbusch, den 31.03.2008